- Erledigungsvermerk
- Er|le|di|gungs|ver|merk, der (Amtsspr.): Notiz auf einer Akte, die anzeigt, dass die Sache bearbeitet worden ist.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Restschuldbefreiung — Die Restschuldbefreiung ist in vielen Ländern eine Möglichkeit, Schuldner nach einigen Jahren von Schulden befreien zu lassen, die diese nicht bezahlen können. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Bedeutung 1.2 Verfahren 1.2.1 … Deutsch Wikipedia